Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (
BaFin)
hat am 15. September 2008 gegenüber der Lehman Brothers Bankhaus
AG ein Veräußerungs- und
Zahlungsverbot erlassen. Außerdem hat die
BaFin
der Bank untersagt, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von
Schulden ihr gegenüber bestimmt sind („Moratorium“).
Man habe das Moratorium anordnen müssen, um die verbliebenen
Vermögenswerte zu sichern, teilte die
BaFin
zur Begründung mit. Dem Institut drohe die Zahlungsunfähigkeit, nachdem
mehrere Gesellschaften des Konzerns in den
USA Gläubigerschutz
beantragt hätten (Chapter 11)
beziehungsweise in Großbritannien unter Verwaltung (administration) gestellt
worden seien.
Die Maßnahmen der
BaFin
sind sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Die Lehman Brothers Bankhaus AG
mit Sitz in Frankfurt am Main hat Zweigniederlassungen in London, Mailand
und Seoul. Die Bilanzsumme der Bank beläuft sich nach dem letzten
aufgestellten Jahresabschluss per 31.12.2007 auf rund 16.200,0
Mio. Euro. Das Institut weist
Verbindlichkeiten gegenüber institutionellen Kunden in Höhe von rund
11.000,0 Mio. Euro aus. Die
Engagements deutscher Kreditinstitute
bei Lehman Brothers Holding
hielten sich in einem überschaubaren Rahmen und seien verkraftbar, teilten
das Bundesministerium der Finanzen, die
BaFin
und die Deutsche Bundesbank am Montag in einer gemeinsamen Erklärung mit.
Das Bundesfinanzministerium, die
BaFin
und die Deutsche Bundesbank stünden in engem Kontakt mit ihren jeweiligen
internationalen Partnerbehörden und den Spitzen der deutschen
Kreditwirtschaft. Sie beobachteten die weitere Entwicklung an den nationalen
und internationalen Finanzmärkten sehr genau.
Die Einlagen der Kunden der Lehman Brothers Bankhaus
AG sind im Rahmen des
Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes geschützt. Das
Institut gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken
GmbH (EdB)
an. Der gesetzliche Entschädigungsanspruch jedes berechtigten
Bankkunden ist pro Einleger begrenzt auf 90 Prozent seiner Einlagen und den
Gegenwert von 20.000 Euro. Darüber hinaus ist die Lehman Brothers Bankhaus
AG Mitglied des
Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken
e.V. Dieser
Einlagensicherungsfonds übernimmt nach seinem Statut den 10-prozentigen
Selbstbehalt und den Teil der Einlagen, der über die gesetzliche Grenze von
20.000 Euro hinausgeht – und zwar bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze. Diese
liegt pro Einleger bei 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank, also
bei ca. 285,1 Mio.
Euro.